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Warenmarken

Aus CodexMercatori

Warenmarken

Warenmarken sind das primäre Handelsgut im Codex. Sie repräsentieren Waren, die im Präsenzspiel aus praktischen Gründen nicht oder nur schwer dargestellt werden können. Warenmarken können produziert, gehandelt und für Aktionen eingesetzt werden. Besitzt ein SC eine gültige Warenmarke, so kann er sie gemäß den Regeln des Codex beliebig einsetzen.

Die Warenliste ist die erweiterbare Sammlung aller bisher bekannter Warenarten im Spiel. Sie beschreibt die Waren anhand der nachfolgenden Eigenschaften.

Kategorisierung

Alle Waren können anhand der hierarchisch geordneten Kategorien Gattung, Güte und Wesen beschrieben werden. Sie geben Aufschluss über deren Beschaffenheit und Zweck. Beispiel: Eine Marke für Tonziegel kann beschrieben werden als: Gattung Stein, Güte Bausteine, Wesen Lehm. In der Regel können Marken einer gemeinsamen Kategorie zusammengefasst werden. So lassen sich z.B. eine Marke Lehmziegel (Stein/Bausteine/Lehm) und eine Marke Granitbausteine (Stein/Bausteine/Granit) zusammenfassen als Bausteine (Stein/Bausteine). Auf diese Weise können mehrere Marken zusammen verwendet werden, um einen bestimmten Bedarf zu erfüllen. Eine erneute Differenzierung zu einem späteren Zeitpunkt ist dann aber nicht mehr möglich.

Größe

Im Spiel gibt es drei Größen von Warenmarken, die ineinander umgerechnet und getauscht werden können: Wertmarken, Handelsmarken und Großhandelsmarken.

  • Wertmarken sind die kleinste Form von Warenmarken. Eine Wertmarke repräsentiert in etwa die Menge an Waren, die ein einzelner Charakter in einer Woche unter normalen Umständen herstellen kann. Eine volle Wertmarke entspricht damit einer Einheit der Ware. Kleinere Mengen einer Ware können durch gestückelte Wertmarken dargestellt werden. Je 50 Stück ergeben dabei eine volle Wertmarke. Manche Waren sind zu groß, als dass sie durch eine einzelne Wertmarke dargestellt werden können. Entsprechend müssen sie als größere Marke repräsentiert werden, z.B. als Handelsmarke.
  • Handelsmarken sind die nächstgrößere Form von Warenmarken. Eine Handelsmarke entspricht 50 Wertmarken und repräsentiert damit in etwa die Menge an Waren, die ein Charakter pro Jahr herstellen kann. Wird eine Handelsmarke gestückelt, so entspricht jedes Stück einer Wertmarke.
  • Großhandelsmarken sind die größte Form von Warenmarken. Eine Großhandelsmarke entspricht 50 Handelsmarken bzw. 2500 Wertmarken. Sie repräsentiert in etwa die Menge an Waren, die 50 Charaktere in einem Jahr herstellen können. Wird eine Großhandelsmarke gestückelt, so entspricht jedes Stück einer Handelsmarke.

Qualität

Warenmarken besitzen eine Qualitätsstufe, die den Grad der Verarbeitung der Waren darstellt. Die drei Qualitätsstufen sind Rohstoffe 🥉, Waren 🥈 und Güter 🥇. Jede Warenart ist als eine dieser Stufen klassifiziert. Die Qualitätsstufe ist für Waren gleicher Gattung meist anhand der Güte erkennbar. Z.B. wird Granit-Rohgestein (Rohstoff) kategorisiert als 🥉 (Stein/Rohgestein/Granit). Die daraus hergestellten Bausteine (Waren) werden entsprechend kategorisiert als 🥈 (Stein/Bausteine/Granit).

Nutzen

Alle Waren besitzen einen oder mehrere Nutzen. Dieser stellt dar, für welche Zwecke eine Warenmarke im Spiel eingesetzt werden kann. In der Regel können Waren von höherer Qualität für den selben Nutzen effizienter eingesetzt werden. Es ist also von Vorteil, Waren höherer Qualität herzustellen und einzusetzen. Folgende Nutzen sind im Basis-Modul definiert:

  • Brennstoffe: Erfüllen das Bedürfnis nach Heizmaterial.
    z.B. Holz, Kohle, Torf
  • Nahrungsmittel: Erfüllen das Bedürfnis nach Nahrung.
    z.B. Getreide, Mehl, Brot
  • Würzmittel: Voraussetzung für eine Vielzahl von Rezepten für Nahrungs- und Genussmittel.
    z.B. Tafelsalz, Gewürze, Honig
  • Baumaterial: Notwendig zum Errichten von Gebäuden und Konstruktionen.
    z.B. Stein, Schnittholz, Werkzeuge
  • Gerauchswaren: Erfüllt das Bedürfnis nach Alltagsgütern.
    z.B. Kleidung, Schreibgut, Möbel
  • Luxuswaren: Erfüllt das Bedürfnis nach Luxus.
    z.B. Tafelsalz, Tabakwaren, Kunst
  • Militärgüter: Notwendig für den Unterhalt von militärischen Gebäuden und für das Ausheben von Truppen.
    z.B. Waffen, Rüstungen, Schlachtrösser
  • Archivgüter: Notwendig für den Unterhalt von Verwaltungsgebäuden.
    z.B. Schreibgut, Farben, Siegelwachs
  • Fuhrwesen: Notwendig für das Errichten und den Unterhalt von Handelswegen zu Land.
    z.B. Sättel, Zaumzeug, Fässer, Wagen
  • Schifffahrt: Notwendig für das Errichten und den Unterhalt von Handelswegen zu Wasser.
    z.B. Segeltuch, Taue, Maritimmodule

Transportklasse

Die Transportklasse beschreibt das Gewicht und die Größe von Waren und ermöglicht damit die Bestimmung von ggf. benötigten Transport- oder Lagerkapazitäten. Dabei ist jede Warenart auf einer fünfstufigen Skala für Gewicht und Volumen eingruppiert. Gewicht und Volumen werden durch die Einheit Fass dargestellt:

Fassgröße ≙ Gewicht ≙ Volumen
0,5 Fass < 50kg < 50L
1 Fass 50 - 100kg 50 - 100L
2,5 Fass 100 - 250kg 100 - 250L
5 Fass 250 - 500kg 250 - 500L
10 Fass 500 - 1000kg 500 - 1000L

Die Tabelle beschreibt das Gewicht und das Volumen pro Wertmarke. zB. ist 🥉 Schweinefleisch (Fleisch/Frischware/Schweinefleisch) als (1/1) für (Gewicht/Volumen) eingruppiert. Eine Wertmarke Schweinefleisch entspricht also einem Gewicht von 1 Fass sowie einem Volumen von 1 Fass. Gewicht und Volumen müssen aber nicht gleich sein. Z.B. hat Erz eine sehr viel höhere Dichte als Fleisch. Entsprechend hat eine Wertmarke Bleierz (5/1) ein Gewicht von 5 Fass bei einem Volumen von 1 Fass.

Die Einheit Fass ist bewusst wage definiert, um Spielraum bei der repräsentierten Menge an Waren zuzulassen. Da die Transportklasse Gewicht und Volumen einer Wertmarke definiert, muss das reale Gewicht von Waren für größere Mengen (z.B. Handelsmarken) hochgerechnet werden. Transport- und Lagerkapazitäten können ebenfalls in Fass angegeben werden, wobei dann ein einzelner Wert für beides, Gewicht und Volumen, verwendet wird.

Für sehr große Mengen kann die Einheit Last verwendet werden. Eine Last entspricht dabei 25 Fass, sie bildet also etwa 2,5 Tonnen Gewicht bzw. 25m³ Volumen ab. Lade- und Lagerraum im Transportwesen werden meist in Last angegeben.

Wert

Die Kombination aus Größenkategorie und Qualitätsstufe bestimmt den Nominalwert einer Warenmarke in Handelsgulden. Der Handelsgulden ist die Handels- und Leitwährung des Codex. Er beschreibt den Wert von Warenmarken und macht diese dadurch vergleichbar. Der Nominalwert repräsentiert sowohl den Rohstoffwert als auch den geleisteten Verarbeitungsaufwand einer Ware. Er beinhaltet bewusst keine weiteren Kosten, die z.B. durch Transport und Handel aufgetreten sind. Diese fließen zusammen mit weiteren Faktoren wie z.B. Angebot und Nachfrage in den Handelswert einer Warenmarke ein.

Ein Stück einer Wertmarke entspricht einem Nominalwert von 1 Handelsgulden (HG) für Rohstoffe 🥉, 2 HG für Waren 🥈 und 4 HG für Güter 🥇. Entsprechend ergibt sich der Wert von vollen Warenmarken: Wertmarken zu je 50 / 100 / 200 HG, Handelsmarken zu je 2.500 / 5.000 / 10.000 HG und Großhandelsmarken zu je 125.000 / 250.000 / 500.000 HG.

Warenmarken im Präsenzspiel

Warenmarken können ins Präsenzspiel eingebracht und dort gehandelt werden. Dies geschieht in Form eines Warenscheins aus Papier. Ein Warenschein ist die physische Repräsentation einer Warenmarke und ist spieltechnisch als gleichwertig zu betrachten. Digitale (im System abgelegte) Warenmarken können in Warenscheine getauscht werden und umgekehrt. Essentiell hierfür ist die Registernummer, die eine Identifikation im System erlaubt. Sie muss auf allen Warenscheinen vermerkt sein. Ein Akteur, der eine Warenmarke ins Spiel einbringt, darf eine eigene Registernummer vergeben, die dem Schema [Fraktionskürzel]-[Händlernummer]-[Warennummer] entspricht. Dabei hat der Akteur durch Dokumentation darauf zu achten, dass die Warennummer eindeutig ist. Neue Warenscheine müssen außerdem zum nächstmöglichen Zeitpunkt, z.B. direkt nach einer Präsenzveranstaltung, über die Spielleitung im System registriert werden.

Zusätzlich muss ein Warenschein eine Reihe von Informationen enthalten, damit dieser sinnvoll bespielt werden kann. Fehlen eine oder mehrere dieser Angaben, so ist die Marke ungültig und kann im Spiel abgelehnt werden. Die folgenden Angaben sind notwendig, damit eine Marke gültig ist:

  • Typ der Warenmarke: handelt es sich um eine Wert-, Handels- oder Großhandelsmarke
  • Art der Ware: die Angabe muss eine eindeutige Zuordnung in der Warenliste ermöglichen, entweder durch Nennung von Gattung, Güte und Wesen oder deren Umschreibung, z.B. Lehmziegel für Stein/Bausteine/Lehm
  • Verkäufer/Herkunft: wer hat die Marke ins Spiel eingebracht?
  • Stückzahl/Menge: handelt es sich um eine volle Marke oder ist sie gestückelt?

Warenscheine müssen je nach Typ von ein oder mehreren Personen bzw. Organisationen bestätigt werden. Bei Wertmarken genügt es, wenn der erstellende Akteur diese unterzeichnet. Bei Handelsmarken mit mindestens 6 Stück muss zusätzlich eine Handelsorganisation oder Landfraktion mitzeichnen, in der Regel durch ihr Siegel. Großhandelsmarken müssen dagegen zwingend von einer Landfraktion mitgezeichnet werden. Fehlen diese Bestätigungen, so ist der Warenschein ungültig.

Ein Akteur kann innerhalb dieser Grenzen existierende Warenscheine zusammenfassen oder stückeln. Zum Zusammenfassen werden existierende Marken auf einer neuen Marke zusammengefasst und anschließend vernichtet. Zum Stückeln kann die Stückzahl einer existierenden Warenmarke verringert werden um eine entsprechende Menge neuer Marken zu erstellen. Die Stückzahl einer Marke kann niemals erhöht werden, es gilt immer der niedrigste vermerkte Wert. Alle Veränderungen an Marken sind zu dokumentieren und später im System zu registrieren.

Ungültige Warenscheine können bespielt werden um z.B. Fälschungen, Schmuggelware oder ähnliches darzustellen. Ungültige Warenscheine ohne gültige Registernummer können jedoch nicht ins System übertragen werden. SCs, die nicht im Codex Mercatori registriert sind, dürfen erzählerisch existierende Waren in geringer Menge über Akteure ins Spiel einbringen. Diese Scheine müssen dann über den Akteur registriert werden.

Dokumentation von Warenmarken

Warenmarken bzw. Warenscheine können von Akteuren entprechend obiger Regeln registriert, gelöscht und verändert werden. Das muss dokumentiert und bei der Spielleitung eingetragen werden. Auf einer Präsenzveranstaltung können SCs und Gruppierungen hierfür einen Vertreter der eigenen Landfraktion oder einer Handelsorganisation aufsuchen. In diesem Fall dokumentiert dieser die Veränderungen. Alternativ müssen die Änderungen nach einer Veranstaltung direkt im System dokumentiert werden. Dies geschieht nach folgendem Schema:

  • Warenmarken: [Liste alter Marken] wird registriert als [Liste neuer Marken]

Ein Eintrag einer Liste sieht wie folgt aus:

  • [Registernummer] [Stückzahl] [WM/HM/GHM] [Warenart]

Mehrere Einträge werden doch Kommata getrennt. Lehre Einträge werden durch einen Strich --- dargestellt.

Beispiele:

  • Warenmarken: --- wird registriert als GRL-MS1-T0001 03/50 HM Stein/Rohgestein/Granit

Eine neue Handelsmarke Granit mit 3/50 Stück wird initial registriert.

  • Warenmarken: GRL-MS1-T0001 03/50 HM Stein/Rohgestein/Granit wird registriert als GRL-MS1-T0001 02/50 HM Stein/Rohgestein/Granit, GRL-MS1-T0002 50/50 WM Stein/Rohgestein/Granit

Aus der Handelsmarke Granit wird eine volle Wertmarke herausgelöst. Nach der Stückelung existiert die alte Handelsmarke mit 02/50 Stück und eine neue Wertmarke mit 50/50 Stück.

  • Warenmarken: GRL-MS1-T0001 02/50 HM Stein/Rohgestein/Granit wird registriert als ---

Die Handelsmarke mit 02/50 Stück wird gelöscht, z.B. weil sie erzählerisch im Präsenzspiel eingesetzt wurde.