Banken
Banken
Banken sind Gruppierungen, die sich auf Geldgeschäfte spezialisieren. Sie fungieren als zentrale Institutionen für die Verwaltung von Konten und die Sicherung von Vermögen. Sie vergeben Kredite und wechseln Geld in Fremdwährungen. Damit haben sie Möglichkeiten, die anderen Fraktionen selbst nicht zur Verfügung stehen. Allerdings kann eine Fraktion die Gründung einer Bank durch eine Gruppierung in ihrer Domäne veranlassen und unterstützen.
Aufgabengebiet und Befugnisse
Banken benötigen für ihre Gründung die Zulassung der Fraktion, in deren Domäne sie hauptsächlich agieren. Die Fraktion legt außerdem die Befugnisse und Limitierungen der Bank fest, welche deren Arbeit maßgeblich beeinflusst. So kann eine Bank z.B. als Vollreservebank agieren und sich auf die Verwahrung von Geld beschränken oder auch als Geschäftsbank arbeiten und die Anlagen ihrer Kundschaft in Form von Krediten und Invesitionen weiter nutzen. Wenn eine Bank als Akteur innerhalb einer Landfraktion agiert, so ist sie dort steuerpflichtig. Banken können expandieren und innerhalb der Domänen anderer Fraktionen agieren, wenn diese das gestatten. Die Bedingungen hierfür verhandeln Fraktion und Bank gemeinsam.
Bankkonten
Banken können für Akteure Konten eröffnen, welche diesen die Verwaltung von Buchgeld innerhalb der Bank-Domäne ermöglichen. Dies kann mehreren Zwecken dienen, die sich an der Art und den Aufgaben der jeweiligen Bank orientieren. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Arten von Konten: Barkonten und Investitionskonten.
Barkonten
Barkonten sind Konten eines Akteurs, welche ihm den direkten Zugriff auf Geldgeschäfte innerhalb einer festgelegten Domäne gewähren. Sie sind Vorraussetzung für Transaktionen zwischen dem Akteur und der Hintergrundbevölkerung einer ihm fremden Domäne. So können z.B. Handelsorganisationen Waren an die Hintergrundbevölkerung verkaufen, um deren Bedürfnisse zu erfüllen oder Arbeitskräfte daraus anheuern. Eine Bank kann eine Kontogebühr auf Barkonten erheben und/oder Zinsen auf hinterlegtes Geld gewähren. Details dazu, legt sie vertraglich mit ihrer Kundschaft fest.
Investitionkonten
Investitionskonten sind Konten eines Akteurs, welche von der Bank verwaltet werden. Die Bank verwendet das Guthaben dieses Kontos um Investitionen zu tätigen und Gewinne zu erzielen. Im Gegenzug gewährt sie Renditen an den Akteur und ermöglicht so die Beteiligung an deren Geldgeschäften. Auszahlungen von diesem Konto müssen durch die Bank erfolgen.
Vermögen einer Bank und Zahlungsausfälle
Das Vermögen von Banken berechnet sich anhand der Konten ihrer Kundschaft. Geld, das durch Kunden eingezahlt wird, wird entsprechend doppelt gebucht: einmal auf das Bankkonto des Akteurs und ein zweites Mal auf die Barkasse der Bank. Wie alle Akteure, kann eine Bank frei über das Geld ihrer Barkasse verfügen und so sämtliches Geld ihrer Kundschaft direkt für eigene Geschäfte verwenden. Greift ein Akteur auf sein Barkonto zu, so wird dieses Geld wiederum aus der Barkasse der Bank ausbezahlt. Ist zum Zeitpunkt einer Auszahlung jedoch nicht ausreichend Geld in der Kasse der Bank vorhanden, so kommt es zum Zahlungsausfall. Die Transaktion des Akteurs wird abgebrochen und er wird darüber informiert.
Eine Bank sollte zu jeder Zeit die eigene Zahlungssicherheit gewährleisten. Regeln und Maßnahmen hierfür legen Fraktionen und Banken gemeinsam fest. Es ist jedoch explizit beabsichtigt, dass Zahlungsausfälle passieren können. Banken und Akteure können die Bedingungen für Bankkonten und eventuelle Zahlungsausfälle separat verhandeln.
Sperrung und Auflösung von Konten
Ein Bank oder deren Landfraktion kann Konten von Akteuren sperren. Dies kann z.B. aufgrund von Sanktionen geschehen. Ein gesperrtes Bankkonto kann nicht verwendet werden und das darauf gelagerte Geld steht dem besitzenden Akteur dann nicht zur Verfügung. In Extremfällen kann ein Konto durch eine Bank auch aufgelöst werden. Das Geld verbleibt dann im Barkonto der Bank. Eventuelle Konsequenzen werden dann erzählerisch ausgespielt.